Internationale Spielberechtigungen
Erstausstellungen ausländischer Spieler und Vereinswechsel aus dem Ausland
Ausländische Spieler/innen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr oder Spieler, die von einem Verein im Ausland nach Deutschland wechseln, müssen vom jeweiligen Nationalverband freigegeben werden. Diesen Internationalen Freigabeantrag stellt der SFV über den DFB bei der FIFA. Für die Beantragung benötigt der SFV zwingend nachfolgend genannte Unterlagen, welche bei der Antragstellung komplett vorhanden sein müssen:
Einzureichende Unterlagen bei:
- Antrag auf Spielerlaubnis (Passantragsformular)
- Antrag auf Internationale Freigabe (nur Seite 1)
- Kopie Reisepass oder eines anderen Identitätsnachweis
- bei Spielern aus Argentinien, Mexico und den USA ist ein Zusatzformular des jeweiligen Landes auszufüllen
- bei Spielern aus bestimmten Ländern sind weitere Unterlagen erforderlich. Informationen erteilt die Passstelle des SFV. Eine Übersicht der zusätzlichen Dokumente für das jeweilige Land finden Sie hier.
Bei Umzug der Familie nach Deutschland (auch Rückkehr von Deutschen aus dem Ausland):
- Antrag auf Spielerlaubnis (Passantragsformular)
- Antrag auf Internationale Freigabe (Seite 1 und Seite 2 - Erklärung der Eltern)
- Kopie vom ausländischen Reisepass/Personalausweis/Identitätsnachweis
- Meldebescheinigung der Eltern und des Spielers (Einwohnermeldeamt) - auch bei unbegl. Flüchtlingen
- bei Spielern aus Argentinien, Brasilien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Ukraine und den USA sind weitere Unterlagen erforderlich. Informationen erteilt die Passstelle des SFV. Eine Übersicht der zusätzlichen Dokumente für das jeweilige Land finden Sie hier.
Bei Spielern aus EU- oder EWR-Staaten im Alter zwischen 16 und 18 Jahren:
- Antrag auf Spielerlaubnis
- Antrag auf Internationale Freigabe (nur Seite 1)
- Kopie vom ausländischen Reisepass/Personalausweis
- Meldebescheinigung des Spielers (Einwohnermeldeamt)
- Einverständniserklärung der Eltern
- bei Spielern aus Argentinien, Brasilien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Ukraine und den USA sind weitere Unterlagen erforderlich. Informationen erteilt die Passstelle des SFV. Eine Übersicht der zusätzlichen Dokumente für das jeweilige Land ist auf der Homepage des SFV zu finden.
Bei Spielern aus Grenzregionen (Polen und Tschech. Republik - 50 km Entfernung bis Grenze):
- Antrag auf Spielerlaubnis
- Antrag auf Internationale Freigabe (nur Seite 1)
- Kopie vom ausländischen Reisepass/Personalausweis
- Einverständniserklärung der Eltern
- Nachweis Entfernung von Wohnung bis zum neuen Verein (Kopie Meldebestätigung im Ausland; Adresse des Vereins in Sachsen)
Die einzureichenden Unterlagen sind hier sehr umfangreich, da eine Prüfung durch eine FIFA-Kommission erfolgt. Erst nach Zustimmung der FIFA wird der Freigabeantrag an den abgebenden Nationalverband gestellt. Es ist mit einer deutlich längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Vereine der Regionalliga und höher müssen eigenständig einen eigenen Account im FIFA-TMS beantragen und bekommen die Zugangsdaten von der Abteilung Internationale Transfers des DFB.
FIFA TMS-Pro
Wichtig zu beachten für Vereine, die ausländische Vertragsspieler registrieren wollen und bisher keinen eigenen Account im FIFA TMS-Pro besitzen: Zum Ende der jeweiligen Wechselfrist am 31.08. bzw. 31.01. kann es nur noch bis spätestens 3 Tage vorher sichergestellt werden, die Registrierung von Vertragsspielern für diese Vereine durchzuführen. Es ist zeitlich nicht möglich, diese Registrierungen bis zum letzten Tag der Wechselfrist vorzunehmen, da für diese Vereine erst ein Zugang zum FIFA TMS-Pro bei der FIFA beantragt werden muss, was durchschnittlich bis zu 24 Stunden dauern kann. Außerdem muss der Verein in das System eingewiesen werden. Der weitere beteiligte Verband muss den Vorgang noch genehmigen. Dies muss alles zwingend vor der Ende der Wechselfrist erfolgen. Ein nur wenige Sekunden nach Ablauf der Frist eingestellter Antrag wird von der FIFA nicht mehr genehmigt.