Die SFV-Rechtsorgane

Die Rechtsorgane sind unabhängig. Ihre Mitglieder sind nur dem Sportrecht und ihrem Gewissen unterworfen. Sie dürfen anderen Organen des Verbandes nicht angehören. Zudem müssen die Vorsitzenden der Rechtsorgane und ihre Stellvertreter die Befähigung zum Richteramt besitzen.

Die Entscheidungen der Rechtsorgane werden auf Grundlage der Satzungen, der Ordnungen, der Ausführungsbestimmungen und sonstiger Regelungen und Entscheidungen des SFV sowie der KVF getroffen, insbesondere auf Grundlage der Rechts- & Verfahrensordnung des SFV.