Bundesländer dürfen zukünftig die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen den Veranstaltern in Rechnung stellen, urteilte das Bundesverfassungsgerichts.
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SFV-Präsident Hermann Winkler sieht das anders und äußert Bedenken: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Umlage von Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen an die Veranstalter als rechtmäßig erklärt, erfüllt mich mit großer Sorge. Besonders für Vereine aus der 3. Liga und der Regionalliga ist diese Entscheidung ein schwerer Schlag. Diese Klubs stehen finanziell ohnehin unter großem Druck.
Ich appelliere daher eindringlich an den Freistaat Sachsen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Mehrkosten nicht auf die Schultern der Vereine und Verbände abzuwälzen. Der Fußball ist ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Ich erinnere nur an die UEFA EURO im Sommer dieses Jahres. Es wäre unverantwortlich, die Last der öffentlichen Sicherheit allein den Vereinen aufzubürden.
Kritik am Urteil ist nicht gleichbedeutend mit einer Ablehnung der Notwendigkeit von Sicherheit bei Fußballspielen. Vielmehr muss die Verantwortung für öffentliche Sicherheit, wie es der Begriff bereits ausdrückt, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleiben. Einseitige finanzielle Belastungen gefährden nicht nur den Sport, sondern auch das Vertrauen in eine faire und solidarische Lösung. Deshalb bleiben wir in Gesprächen mit Freistaat und Polizei und hoffen, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten."