SFV-Herren-Spielklassen: Verzichtserklärungen zum 30. April

Gemäß § 49 (3) der SFV-Spielordnung müssen Vereine, die im Fall einer sportlichen Qualifikation ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen oder auf die Spielklasse verzichten, bis zum 30. April des Spieljahres eine entsprechende, unwiderrufliche Erklärung an die SFV-Geschäftsstelle abgeben.

Anbei finden Sie eine aktuelle Übersicht der Erklärungen für den Spielbetrieb der Herren-Spielklassen 2018/2019 des Sächsischen Fußball-Verbandes. Haben Mannschaften/Vereine keine Erklärung bis zum Stichtag abgegeben, ist von der Wahrnehmung des Aufstiegsrechtes auszugehen. Nachträgliche Verzichtserklärungen werden von den Rechtsorganen des SFV beurteilt.

Sachsenliga

Mit dem VfL 05 Hohenstein-Ernstthal, FC 1910 Lößnitz und FC Grimma haben drei Mannschaften ihre Aufstiegsbereitschaft fristgerecht dem NOFV gemeldet. Der Großenhainer FV 90 und der VfB Zwenkau würden bei einer sportlichen Qualifikation für die Oberliga ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen. Kein Verein hat den Verzicht auf den Ligaverbleib erklärt.

Landesklasse West

  • Verzicht Aufstiegsrecht: ESV Lok Zwickau, FC Concordia Schneeberg, SG Handwerk Rabenstein, TSV Germania Chemnitz
  • Verzicht Ligaverbleib: Keine Mannschaft

Landesklasse Ost

  • Verzicht Aufstiegsrecht: LSV Neustadt/Spree, SG Weixdorf, SV Oberland Spree
  • Verzicht auf Ligaverbleib: Rückzug SV Rot Weiß Bad Muskau

Landesklasse Nord

  • Verzicht Aufstiegsrecht: HFC Colditz, FC Bad Lausick, FSV Krostitz, SV Liebertwolkwitz
  • Verzicht auf Ligaverbleib: Keine Mannschaft

Landesklasse Mitte

  • Verzicht Aufstiegsrecht: BSC Freiberg, FV BW Stahl Freital, Hainsberger SV, SG Empor Possendorf, FV Gröditz 1911, SV Bannewitz
  • Verzicht auf Ligaverbleib: Rückzug BSV 68 Sebnitz
Von Saison 2018/2019