Sachsen startet Hilfspaket für Sportvereine

Finanzielle Unterstützung für betroffene Sportvereine

 

© SFV

Die sächsische Landesregierung ist den Forderungen von SFV-Präsident Hermann Winkler, der zu Beginn der Krise ein Schreiben an das SMI verfasste, sowie vom LSB nach einer finanziellen Unterstützung für betroffene Sportvereine nachgekommen. Demnach können ordentliche Mitglieder des Landessportbundes Sachsen, die durch die Maßnahmen zum Infektionsschutz in ihrer Existenz bedroht sind, ab sofort finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung sowie eines Liquiditätsdarlehens beantragen.
 
Dazu hat das Sächsische Staatsministerium des Innern eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen. Diese finden Sie hier: Förderrichtlinie 
 
Die Soforthilfe-Zuschüsse für Vereine können bis zu 10.000 Euro, die Darlehen zur Liquiditätssicherung bis zu 350.000 Euro betragen. Für die Gewährung der Darlehen ist die Sächsische Aufbaubank zuständig. Die Soforthilfe zur Existenzsicherung in Höhe von bis zu 10.000 Euro können die LSB-Mitgliedsvereine direkt über den Landessportbund beantragen. Das entsprechende Formular sowie weiterführende Informationen, die  zum Ausfüllen nötig sind, finden Sie hier: Informationen/Formular Soforthilfe-Zuschüsse

Von LSB