Die Folgen der Ausweitung des Corona-Virus haben die Landesverbände bundesweit dazu veranlasst, auch in diesem Bereich zu reagieren. So wurde beschlossen, dass es in diesem Jahr möglich ist, die eigene Lizenz für ein Jahr ohne Fortbildungsnachweis verlängern zu lassen. Diese Bestimmung gilt jedoch ausschließlich für Lizenzen, die am 31.12.2020 auslaufen.
Der Lehr- und Bildungsreferent des SFV Tom Heinze erklärt: "In diesem Fall wird die Lizenz bis zum 31.12.2021 verlängert. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen dann die 20 Lerneinheiten für die Lizenzverlängerung erbracht werden. Die Lizenz wird anschließend jedoch nur um zwei Jahre verlängert, damit kein Vorteil gegenüber Personen entsteht, die normal ihre Lizenz verlängern."
Ansprechpartner bei Fragen zu dieser Art der Lizenzverlängerung ist ebenfalls Tom Heinze. Er kann unter folgender Adresse kontaktiert werden: heinze@sfv-online.de.
Die Regelung gilt für alle vollwertigen Trainerlizenzen (C-Lizenz bis Fußballlehrer) sowie Lizenzen im überfachlichen Bereich, beispielsweise die Vereinsmanagerlizenz (C- bis A-Lizenz). Der SFV ist jedoch nur für die Lizenzverlängerung der C- und B-Lizenz für Trainer*innen befähigt. Höhere Trainerlizenzen müssen beim DFB verlängert werden. Alle überfachlichen Lizenzen müssen bitte beim LSB oder DOSB verlängert werden.
Hier noch ein kleines Beispiel:
Trainer X verlängert seine Lizenz (Ablaufdatum 31.12.2020) ganz normal. Nun erhält seine Lizenz eine Gültigkeit bis zum 31.12.2023. Trainerin Y kann ihre auslaufende Lizenz in diesem Jahr (Ablaufdatum 31.12.2020) nicht verlängern, weil ihre Fortbildungen ausgefallen sind und nutzt die Möglichkeit, ihre Lizenz in diesem Jahr ohne Fortbildungsnachweis um 1 Jahr zu verlängern. 2021 kann sie die fehlenden Fortbildungsstunden nachholen und verlängert ihre Lizenz nun ganz normal. Die neu ausgestellte Lizenz erhält eine Gültigkeit bis zum 31.12.2023.