Hintergrund seien die Wetterprognosen für Sachsen mit Schnee und Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt. Paragraph 59 Satz 9 der SFV-Spielordnung regelt hierzu die Vorgaben bezüglich einer Spieldurchführung. "Außerdem wollen wir verhindern, dass Mannschaften und Schiedsrichter sich auf den Weg zu einem Auswärtsspiel begeben, möglicherweise noch unter unzumutbaren Straßenbedingungen, um dann aufgrund der Platzverhältnisse vor Ort gleich wieder den Heimweg anzutreten", sagte Franka Schmidt, Ausschussmitglied und Staffelleiterin, zur Generalabsage des FMA.
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